01.11.2005 | Unternehmensfortführung
Die Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge besser nutzen
Die Stiftung als Rechtsform zur Fortführung eines Unternehmens ist sowohl unter zivilrechtlichen als auch unter steuerlichen Gesichtspunkten eine überlegenswerte Alternative. Sie bietet dem Stifter durch die entsprechende Ausgestaltung des Stiftungszwecks die Möglichkeit, den Bestand des Unternehmens unabhängig davon zu sichern, ob Erben vorhanden und geeignet sind, das Unternehmen fortzuführen. Außerdem kann der Stifter „untaugliche“ Erben von der Führung des Unternehmens ausschließen, sie aber dennoch als Bezugsberechtigte einsetzen. So ist sichergestellt, dass sie aus dem auf die Stiftung übertragenen Vermögen eine Versorgung erfahren. Welche Vorteile die Stiftung bietet und wie man sie nutzt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
1. Die Vorteile einer Stiftung
Der große steuerliche Vorteil der Stiftung liegt im Erbschaftsteuerrecht. Die Stiftung wird zwar bei ihrer Errichtung der Erbschaftsteuer unterworfen, egal ob sie zu Lebzeiten des Stifters gegründet wird oder durch letztwillige Verfügung im Todesfall entsteht. Hierbei werden aber die steuerlichen Privilegierungen für Unternehmensvermögen (§§ 13a, 19a ErbStG) gewährt. Ab diesem Zeitpunkt unterliegt das Stiftungsvermögen nur noch der „Erbersatzsteuer“ nach § 1 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG: Es wird alle 30 Jahre der Erbschaftsteuer unterworfen, da eine Übertragung des Stiftungsvermögens bzw. von Anteilen im Rahmen von Erbgängen nicht stattfindet.
Diese regelmäßige Besteuerung erleichtert die Steuerplanung ungemein, zumal die Steuer auch noch auf 30 Jahre verteilt werden kann. Dies ist ein entscheidender Vorteil. Denn bei allen anderen Konstruktionen, gleichgültig ob ein Unternehmen als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft geführt wird, entsteht die Erbschaftsteuer im Todesfall des Inhabers des Unternehmens bzw. der Anteilseigner immer unerwartet und kann so zu einer erheblichen Belastung für das Unternehmen führen.
2. Alternativen zur „herkömmlichen“ Stiftung?
Als Instrument für die Unternehmensnachfolge eignet sich vorrangig die rechtsfähige selbstständige Stiftung, die in den §§ 80 ff. BGB geregelt ist. Es handelt sich hierbei um eine eigenständige Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit, die auf Grund eines „Stiftungsgeschäfts“ entsteht. Darüber hinaus bedarf es einer Genehmigung des Bundeslandes, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll. Neben den §§ 80 ff. BGB sind daher die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften zu beachten (z.B. Stiftungsgesetz für das Land NRW vom 15.2.05, GVBl NRW Nr. 5, S. 52).
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