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  • 03.11.2008 | Unternehmensteuerreform 2008

    Gestaltungsmöglichkeiten beim Wechsel vom Halbeinkünfte- zum Teileinkünfteverfahren nutzen

    von RiFG Dr. Alois Th. Nacke, Hannover

    Der Wechsel vom Halbeinkünfte- zum Teileinkünfteverfahren und die Einführung der Abgeltungsteuer führen zu äußerst unterschiedlichen steuerlichen Belastungen, je nachdem, ob eine Ausschüttung oder ein Veräußerungsgewinn noch in 2008 oder erst in 2009 der Besteuerung unterworfen wird. Für Steuerpflichtige ergeben sich dadurch erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten, die man unbedingt nutzen sollte.  

    1. Die Ausgangslage

    Ausgangspunkt der Gestaltungsüberlegungen sind die Rechtsänderungen im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008. So machte die Herabsetzung des KSt-Satzes von 25 v.H. auf 15 v.H. (ab VZ 2008) eine Anpassung des Halbeinkünfteverfahrens erforderlich. Nach dem neuen Teileinkünfteverfahren sind Veräußerungsgewinne nunmehr nicht mehr zu 50 v.H., sondern nur noch zu 40 v.H. steuerbefreit (ab VZ 2009). Außerdem unterliegen Gewinnausschüttungen bei Anteilen, die im Privatvermögen gehalten werden, grundsätzlich nicht mehr dem Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren, sondern der Abgeltungsteuer von 25 v.H.  

    2. Belastungsdifferenzen

    2.1 Gewinnausschüttungen

    2.1.1 Altgewinne (vor 2008)

    Für Ausschüttungen von thesaurierten Gewinnen aus der Zeit vor 2008 ist zu beachten, dass diese bei der Körperschaft bisher einer Gesamtbelastung von ca. 38,6 v.H. (25 v.H. KSt + SolZ + GewSt bei Hebesatz 400 v.H.) und beim Anteilseigner dem Halbeinkünfteverfahren unterlagen (bis VZ 2008). Werden diese Gewinne im Jahr 2009 ausgeschüttet, greift die Abgeltungsteuer von 25 v.H., wenn die Anteile im Privatvermögen gehalten werden. Dies führt zu unterschiedlichen Gesamtbelastungen, wie folgende Übersicht verdeutlicht (Hebesatz GewSt 400 v.H.; ohne KiSt):  

     

     

    Ausschüttung 2008  

    35 v.H. ESt-Satz  

    Ausschüttung 2008  

    45 v.H. ESt-Satz  

    Ausschüttung 2009  

    Gewinn vor Steuern  

    100.000 EUR  

    100.000 EUR  

    100.000 EUR  

    KSt  

    20.833 EUR  

    20.833 EUR  

    20.833 EUR  

    Solidaritätszuschlag  

    1.146 EUR  

    1.146 EUR  

    1.146 EUR  

    GewSt  

    16.667 EUR  

    16.667 EUR  

    16.667 EUR  

    Höhe der Dividende  

    61.354 EUR  

    61,354 EUR  

    61,354 EUR  

    ESt  

    10.737 EUR  

    13.804 EUR  

    15.338 EUR  

    Solidaritätszuschlag  

    591 EUR  

    759 EUR  

    844 EUR  

    Gesamtbelastung  

    49,97 v.H.  

    53,21 v.H.  

    54,83 v.H.