03.11.2008 | Unternehmensteuerreform 2008
Gestaltungsmöglichkeiten beim Wechsel vom Halbeinkünfte- zum Teileinkünfteverfahren nutzen
von RiFG Dr. Alois Th. Nacke, Hannover
Der Wechsel vom Halbeinkünfte- zum Teileinkünfteverfahren und die Einführung der Abgeltungsteuer führen zu äußerst unterschiedlichen steuerlichen Belastungen, je nachdem, ob eine Ausschüttung oder ein Veräußerungsgewinn noch in 2008 oder erst in 2009 der Besteuerung unterworfen wird. Für Steuerpflichtige ergeben sich dadurch erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten, die man unbedingt nutzen sollte.
1. Die Ausgangslage
Ausgangspunkt der Gestaltungsüberlegungen sind die Rechtsänderungen im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008. So machte die Herabsetzung des KSt-Satzes von 25 v.H. auf 15 v.H. (ab VZ 2008) eine Anpassung des Halbeinkünfteverfahrens erforderlich. Nach dem neuen Teileinkünfteverfahren sind Veräußerungsgewinne nunmehr nicht mehr zu 50 v.H., sondern nur noch zu 40 v.H. steuerbefreit (ab VZ 2009). Außerdem unterliegen Gewinnausschüttungen bei Anteilen, die im Privatvermögen gehalten werden, grundsätzlich nicht mehr dem Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren, sondern der Abgeltungsteuer von 25 v.H.
2. Belastungsdifferenzen
2.1 Gewinnausschüttungen
2.1.1 Altgewinne (vor 2008)
Für Ausschüttungen von thesaurierten Gewinnen aus der Zeit vor 2008 ist zu beachten, dass diese bei der Körperschaft bisher einer Gesamtbelastung von ca. 38,6 v.H. (25 v.H. KSt + SolZ + GewSt bei Hebesatz 400 v.H.) und beim Anteilseigner dem Halbeinkünfteverfahren unterlagen (bis VZ 2008). Werden diese Gewinne im Jahr 2009 ausgeschüttet, greift die Abgeltungsteuer von 25 v.H., wenn die Anteile im Privatvermögen gehalten werden. Dies führt zu unterschiedlichen Gesamtbelastungen, wie folgende Übersicht verdeutlicht (Hebesatz GewSt 400 v.H.; ohne KiSt):
| Ausschüttung 2008 35 v.H. ESt-Satz | Ausschüttung 2008 45 v.H. ESt-Satz | Ausschüttung 2009 |
Gewinn vor Steuern | 100.000 EUR | 100.000 EUR | 100.000 EUR |
KSt | 20.833 EUR | 20.833 EUR | 20.833 EUR |
Solidaritätszuschlag | 1.146 EUR | 1.146 EUR | 1.146 EUR |
GewSt | 16.667 EUR | 16.667 EUR | 16.667 EUR |
Höhe der Dividende | 61.354 EUR | 61,354 EUR | 61,354 EUR |
ESt | 10.737 EUR | 13.804 EUR | 15.338 EUR |
Solidaritätszuschlag | 591 EUR | 759 EUR | 844 EUR |
Gesamtbelastung | 49,97 v.H. | 53,21 v.H. | 54,83 v.H. |
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