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  • · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Gesellschafterhaftung: Endlich mehr Klarheit beim Thema „wirtschaftliche Neugründung“

    von RA Dr. Jochen Blöse, FA Handels- und Gesellschaftsrecht, Mediator (CfM), Köln

    | Seit rund zehn Jahren beschäftigt das Thema der wirtschaftlichen Neugründung immer wieder die Gerichte. Gleichwohl sind nach wie vor einige Zweifelsfragen offen. Einen wichtigen Aspekt hat der BGH jedoch kürzlich geklärt. Das Gericht hat klargestellt, dass zu einem relativ frühen Zeitpunkt die Verlustdeckungshaftung durch die Unterbilanzhaftung abgelöst wird. Welche Auswirkungen das in der Praxis hat, wird nachfolgend genau analysiert ( BGH 6.3.12, II ZR 56/10, DB 12, 1024 ). |

    1. Anwendungsbereich der Grundsätze über die wirtschaftliche Neugründung

    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung liegt eine wirtschaftliche Neugründung vor, wenn eine durch Eintragung in das Handelsregister als juristische Person bereits entstandene GmbH als unternehmensloser Rechtsträger besteht und sodann mit einem Unternehmen ausgestattet wird (BGH 9.12.02, II ZB 12/02). Bei diesem Modell muss man zwei Varianten im Blick haben:

     

    • Variante 1: Es wird eine reine Vorratsgesellschaft verwandt.