01.02.1998 · Fachbeitrag · Veräußerungen
Veräußerungszeitpunkt bei Vereinbarungen zum Jahreswechsel
| In der Praxis tritt immer wieder Streit auf über die zeitliche Zuordnung der Veräußerung von Geschäftsanteilen oder Betrieben. Die zeitliche Zuordnung ist insbesondere relevant für die Fragen, in welchem Kalenderjahr ein Veräußerungsgewinn zu versteuern ist, ab wann der Erwerber AfA geltend machen kann und ob die Übertragung von Rücklagen nach § 6b EStG zeitlich noch möglich ist. Lesen Sie hierzu den nachfolgenden Beitrag. |
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