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  • · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften

    Erwerb und Veräußerung eigener Anteile bei der GmbH ‒ rechtliche und steuerliche Fallstricke

    von Prof. Dr. Hans Ott, StB/vBP, Köln

    | Zu einem in der Praxis nicht alltäglich auftretenden Problem gehört der Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH sowie deren Weiterverkauf oder Einziehung. Für einen solchen Erwerb eigener Anteile gibt es diverse Anlässe mit sehr unterschiedlichen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen. Welche gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen greifen, wie solche Vorgänge in der Handelsbilanz zu berücksichtigen sind und was man steuerlich beachten sollte, wird nachfolgend im Detail dargestellt. Im Blick haben sollte man dabei auch das BMF-Schreiben vom 27.11.13 (IV C 2 ‒ S 2742/07/10009, BStBl I 13, 1615), auf das sich die nachfolgend angegebenen Rn. jeweils beziehen. |

    1. Anlässe für den Erwerb eigener Anteile

    Mit dem Erwerb eigener Anteile wird es der GmbH zum einen ermöglicht, überschüssige Liquidität außerhalb einer Gewinnausschüttung auszukehren. Zum anderen kann der Erwerb eigener Anteile von Vorteil sein,

    • wenn der Anteilseigner lediglich über eine Streubesitzbeteiligung i. S. v. § 8b Abs. 4 KStG verfügt und erhaltene Ausschüttungen damit von der Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 KStG ausgeschlossen sind oder