01.08.2000 · Fachbeitrag · Veräußerungsgeschäfte
Die Besteuerung von privaten Immobilienverkäufen
| Der Gesetzgeber hat die sogenannte Spekulationsbesteuerung für Immobilien (§ 23 EStG) im Rahmen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 völlig neu geregelt. So wurde zum einen der zur Steuerpflicht führende Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung auf zehn Jahre ausgedehnt, zum anderen wurde der Anwendungsbereich der Vorschrift wesentlich erweitert. Mit dem Steuerbereinigungsgesetz 1999 wurde dann nochmals „nachgebessert“, um bislang übersehene „Steuerschlupflöcher“ zu stopfen. Nachfolgend geben wir anhand von Praxisbeispielen einen Überblick über den Anwendungsbereich der gesetzlichen Vorschrift und zeigen Gestaltungsmöglichkeiten bei Immobilienverkäufen auf. Übrigens spricht der Gesetzgeber nun nicht mehr von der „Spekulationsbesteuerung“, sondern von der „Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte“. |
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