01.02.2003 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht
Risiken und Nachweisprobleme für eine verbindliche Auskunft
| Die Auskunft mit Bindungswirkung nach Treu und Glauben (verbindliche Auskunft, BMF 24.6.87, BStBl I, 474) ist ein wichtiges Mittel zur Absicherung der Steuergestaltung durch den Berater, da sie sich in der Regel auf die steuerrechtliche Beurteilung eines künftigen, noch nicht realisierten Sachverhalts bezieht und Bindungswirkung entfaltet. Damit unterscheidet sie sich von der bloßen - unverbindlichen - Meinungsäußerung der Finanzverwaltung. Die Bindungswirkung ergibt sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben. Dieser gebietet, dass im Steuerrechtsverhältnis jeder auf die berechtigten Belange des anderen Teils angemessen Rücksicht nimmt und sich nicht in Widerspruch zum eigenen Verhalten setzt, auf das der andere vertraut. Allgemein haben die einvernehmlichen Einigungen im Steuerrecht in den letzten Jahren erheblich zugenommen - allerdings auch die damit zusammenhängenden Streitigkeiten. Der nachfolgende Beitrag behandelt daher Risiken, Abgrenzungs und Nachweisfragen im Zusammenhang mit der verbindlichen Auskunft. |
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