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  • 01.07.2000 · Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung

    Anschaffungsnaher Aufwand: Steuervorteile bei Schenkung

    | Instandsetzungs- und Renovierungskosten sind bei einer vermieteten Immobilie sofort als Werbungskosten abziehbar. Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn größere Investitionen innerhalb von drei Jahren nach Erwerb des Objekts getätigt werden. Übersteigen die Nettoaufwendungen 15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten, wird die Finanzverwaltung „anschaffungsnahen Herstellungsaufwand“ annehmen, der nur im Wege der AfA berücksichtigt werden darf (zu Einzelheiten vgl. GStB 2000, 156). Gestaltungsmöglichkeiten bestehen jedoch bei Grundstücksübertragungen zwischen nahen Angehörigen. Denn anschaffungsnaher Herstellungsaufwand kann nur insoweit angenommen werden, als das Grundstück entgeltlich übertragen wird. Hinsichtlich des steuermindernden Abzugs von Instandsetzungsarbeiten ist daher eine unentgeltliche Übertragung von Vorteil. Beachten Sie hierzu die beiden folgenden Beispiele. |