01.11.1999 · Fachbeitrag · Wesentliche Beteiligung
Verlustnutzung bei Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG)
| Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist nach § 17 EStG steuerlich relevant, wenn eine wesentliche Beteiligung vorliegt. Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 ist die Norm des § 17 EStG neu gefaßt worden. Ab Veranlagungszeitraum 1999 ist eine wesentliche Beteiligung gegeben, wenn der Veräußerer an der Gesellschaft zu mindestens 10 Prozent unmittelbar oder mittelbar beteiligt war. Die folgenden Musterfälle zeigen, daß bei Verlusten aus der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen - neue - steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. |
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