01.04.2000 · Fachbeitrag · Wesentliche Beteiligungen
Besteuerung von Veräußerungserlösen i.S.d. § 17 EStG vermeiden
| Nachdem die Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG ab 1.1.99 bereits von 25 auf 10 Prozent abgesenkt wurde, ist nach dem jetzigen Gesetzesentwurf zur Unternehmensteuerreform eine weitere Absenkung auf ein Prozent vorgesehen. Die Ein-Prozent-Grenze soll für Veräußerungen ab dem 1.1.2002 gelten. Sollte die Änderung des § 17 EStG so wie vorgesehen verabschiedet werden, würden künftig die allermeisten Veräußerungsvorgänge von im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligungen der Steuerpflicht unterliegen. Für den Berater stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, der drohenden Steuerpflicht privater Anteilsveräußerungen zu entgehen. Insbesondere dann, wenn in den nächsten Jahren eine Veräußerung geplant ist, diese aber aus persönlichen oder betrieblichen Gründen nicht in die Jahre 2000 oder 2001 vorgezogen werden soll, gilt es Überlegungen anzustellen, ob eine Besteuerung durch Gestaltung vermieden werden kann. Nachfolgend wird eine solche Möglichkeit vorgestellt. |
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