01.02.2000 · Fachbeitrag · Wesentliche Beteiligungen
Steuerstundung bei Veräußerung eines wesentlichen GmbH-Anteils
| Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde die Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG von 25 auf 10 Prozent herabgesetzt. Im Rahmen der Unternehmenssteuer-Reform ist beabsichtigt, die Wesentlichkeitsgrenze weiter abzusenken. Da ab Veranlagungszeitraum 1999 gleichzeitig die Tarifvergünstigung des § 34 EStG zum Nachteil der Steuerpflichtigen verändert wurde, stellt sich für den steuerlichen Berater immer häufiger die Frage, wie die Veräußerung eines wesentlichen GmbH-Anteils steueroptimal gestaltet werden kann. Im Folgenden soll eine Möglichkeit dargestellt werden, wie die Aufdeckung der in den Anteilen vorhandenen stillen Reserven zwar nicht verhindert, aber doch zumindest zeitlich hinausgeschoben werden kann. Ziel ist dabei, den zu erwartenden Veräußerungserlös ohne steuerliche Minderung für weitere unternehmerische Aktivitäten zu nutzen, oder aber solange aufzuschieben, bis die von allen politischen Parteien versprochene allgemeine Senkung der Einkommensteuersätze Wirklichkeit geworden ist. |
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