01.03.2004 · Fachbeitrag · Wiederkehrende Leistungen
Steuersparmodell Versorgungsrente bei der Übertragung von Vermögen
| Der Große Senat des BFH hat am 12.5.03 ausführlich zur Übertragung von Vermögen gegen Rente oder dauernde Last Stellung genommen (Az. GrS 1/00, BFH/NV 03, 1480). Der Beschluss eröffnet interessante Gestaltungsmöglichkeiten. So ist es bei der Übertragung eines Eigenheims nun möglich, dass der "Beschenkte" eine Versorgungsrente an den "Schenker" steuerlich abziehen kann. Wird statt des Eigenheims das Geld zur Anschaffung eines solchen oder zur Ablösung eines Darlehens geschenkt, kann unter bestimmten Voraussetzungen erreicht werden, dass private Schuldzinsen de facto steuerlich abziehbar werden. Lesen Sie hierzu die beiden folgenden Beispielsfälle. |
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