01.03.2001 · Fachbeitrag · Wohnungsbau
Eigenheimzulage bei Bauten auf fremdem Grund und Boden
| Insbesondere im ländlichen Bereich ist es immer noch gängige Praxis, dass Kinder auf dem Grundstück der Eltern ein Gebäude oder einen Anbau errichten und für die sodann selbstgenutzte Wohnung die Eigenheimzulage beantragen. Nicht selten endet dies jedoch mit einer bösen Überraschung, da Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage das zivilrechtliche oder zumindest wirtschaftliche Eigentum des Kindes an dem hergestellten Objekt ist. Und ohne vorab getroffene ausdrückliche Vereinbarung wird eben dieses zivilrechtliche oder wirtschaftliche Eigentum nicht begründet. Auch der dann - leider zu spät - hinzugezogene Steuerberater kann nur noch versuchen, im nachhinein zu retten, was noch zu retten ist. |
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