01.05.1998 · Fachbeitrag · Wohnungsbau
Miteigentum von Angehörigen als Gestaltung bei der Eigenheimzulage
| Der Erwerb eines Neubaus oder einer neuen Eigentumswohnung durch eine Familie mit zwei Kindern führt im Rahmen der Eigenheimzulage zu einer jährlichen Förderung von 8.000 DM (5.000 DM + 3.000 DM). Bezogen auf den achtjährigen Begünstigungszeitraum beträgt der staatliche Zuschuß somit 64.000 DM. Einkommensteuerlich bestehen dagegen - bis auf die Vorkostenpauschale von 3.500 DM - keine Abzugsmöglichkeiten. Insbesondere Finanzierungskosten bleiben “auf der Strecke”. Als Alternative bietet sich die Beteiligung von Angehörigen am Erwerb an (zum Beispiel der Eltern). Diese vermieten ihren Miteigentumsanteil dann dem Nutzenden. Der hierdurch erzielte Steuervorteil (Vermietungsverlust) der Eltern kann den Erwerb des Objektes gegenüber dem Erwerb zu Alleineigentum erheblich “verbilligen”. |
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