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  • 11.09.2018 · Fachbeitrag · Aktiengewinne

    Wertpapiere vor Verkauf auf die Kinder übertragen

    | Wird beabsichtigt, Kursgewinne bei Aktien zu realisieren, ist die Versuchung groß, die Wertpapiere zunächst – steuerfrei – auf die Kinder zu übertragen, damit diese anstelle der gut verdienenden Eltern die Einkünfte generieren. Die „Spekulationsgewinne“ können dann oft zum Nulltarif vereinnahmt werden, wenn die Versteuerung zum persönlichen Steuersatz beantragt wird. Der BFH hat jetzt klargestellt: Selbst ein enger zeitlicher Zusammenhang von Schenkung und Veräußerung allein reicht nicht aus, um die „Zwischenschaltung“ der Kinder als steuerlichen Missbrauch anzusehen (BFH 17.4.18, IX R 19/17). |