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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeber

    Lohnsteuerpauschalierung: Finanzverwaltung schränkt Anwendung der 15-Tage-Regelung ein

    von Dipl.-Finw. Tobias Arndt, Wermelskirchen

    | Bei der Pauschalierung von Fahrtkostenzuschüssen oder dem geldwerten Vorteil für die Gestellung eines Firmenwagens mit 15 % müssen Arbeitgeber ab 2022 prüfen, ob die Arbeitnehmer voraussichtlich an fünf Arbeitstagen pro Woche am Ort der ersten Tätigkeitsstätte tätig werden sollen. Dies hat zur Folge, dass die 15-Tage-Regelung bei regelmäßiger Tätigkeit im Homeoffice nicht mehr uneingeschränkt angewandt werden darf. |

    1. Hintergrund

    Der Arbeitgeber kann die anfallende Lohnsteuer gem. § 40 Abs. 2 S. 2 EStG mit einem Steuersatz von 15 % pauschalieren, wenn dieser

    • Fahrtkostenzuschüsse als zusätzlichen Barlohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auszahlt oder