· Fachbeitrag · Arbeitgeber
Lohnsteuerpauschalierung: Finanzverwaltung schränkt Anwendung der 15-Tage-Regelung ein
von Dipl.-Finw. Tobias Arndt, Wermelskirchen
| Bei der Pauschalierung von Fahrtkostenzuschüssen oder dem geldwerten Vorteil für die Gestellung eines Firmenwagens mit 15 % müssen Arbeitgeber ab 2022 prüfen, ob die Arbeitnehmer voraussichtlich an fünf Arbeitstagen pro Woche am Ort der ersten Tätigkeitsstätte tätig werden sollen. Dies hat zur Folge, dass die 15-Tage-Regelung bei regelmäßiger Tätigkeit im Homeoffice nicht mehr uneingeschränkt angewandt werden darf. |
1. Hintergrund
Der Arbeitgeber kann die anfallende Lohnsteuer gem. § 40 Abs. 2 S. 2 EStG mit einem Steuersatz von 15 % pauschalieren, wenn dieser
- Fahrtkostenzuschüsse als zusätzlichen Barlohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auszahlt oder
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig