· Fachbeitrag · Aus laufenden Betriebsprüfungen
Umsatzsteuer aktuell: Vorsicht beim Einkauf von Transportleistungen aus der EU!
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund und StB Dipl.-Betriebswirt Lars Fuisting, Düsseldorf
| Wenn Sie Ware von einem EU-ausländischen Frachtführer transportieren lassen, erhalten Sie eine Nettorechnung. Der Rechnung wird i. d. R. wenig Bedeutung beigemessen, denn es ergibt sich ja kein direkter Vorsteuerabzug. Kommt die Rechnung erst einige Zeit später, werden Sie nur prüfen, ob Sie den Nettobetrag auch wirklich schulden. Doch was viele nicht wissen: Mit diesem Verhalten löst man u. U. eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung aus. |
1. Verfahrensweise der Praxis
Ein von uns betreuter „Echtfall“ zeigt einen - leider alltäglichen - Ablauf im Abrechnungswesen vieler deutscher Unternehmer:
|
Ihr Mandant, der Dortmunder Elektrogroßhändler D, beauftragt den italienischen Frachtführer I, Ware von Mailand nach Dortmund zu transportieren. I transportiert die Ware am 21.7.16. Wegen der Ferienzeit schreibt er die Rechnung erst am 27.9.16. Die Rechnung geht dem D am 4.10.16 zu. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig