· Fachbeitrag · Aus laufenden Betriebsprüfungen
Vorsteuerabzug: Kreditorenprüfung immens wichtig
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dozent und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund und Dipl.-Betriebswirt StB Lars Fuisting, Düsseldorf
| Häufig scheitert der Vorsteuerabzug lediglich an Formalien. Das ist auch den Kreditorenbuchhaltern der Mandanten bewusst. Dennoch reagieren letztere häufig eher „gelangweilt“, wenn der Steuerberater sie - z. B. im Rahmen einer Mandantenschulung - zum wiederholten Male daran erinnert. Ein schwerer Fehler, wie zwei Fälle aus der Praxis eindrucksvoll belegen. |
1. Zur Erinnerung
Wenn Rechnungsangaben fehlen oder falsch sind, ist der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers ernsthaft gefährdet (vgl. § 15 Abs. 1 S. 1 UStG). Deshalb sind alle Eingangsrechnungen sofort zu kontrollieren:
Checkliste / Abzugsfähigkeit von Vorsteuern |
Vorsteuern sind regelmäßig nur dann abziehbar, wenn die Eingangsrechnung
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