· Fachbeitrag · Basisabsicherung
Private Krankenversicherung: Vorauszahlungen für die nächsten Jahre als Steuersparmodell
von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.
| Interessanterweise wird ein eigentlich recht einfaches Steuersparmodell nur selten angewandt: Es geht um die Vorauszahlung von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, genauer gesagt zur sog. Basisabsicherung. Vielfach sind so auf einfache Weise Steuerminderungen von über 2.500 EUR möglich. Natürlich muss im Einzelfall genau gerechnet werden, ob sich das „Vorauszahlungsmodell“ lohnt. Die Krankenkassen spielen jedenfalls in der Regel mit. |
Zum Hintergrund
Beiträge zu einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung dürfen bis zum 2,5-Fachen des laufenden Jahresbeitrags im Voraus für kommende Jahre gezahlt und in voller Höhe im Zahlungsjahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Darüber hinausgehende Beiträge sind in dem Jahr absetzbar, für das sie geleistet wurden (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 4 EStG). Das Vorauszahlungsmodell ist überlegenswert für Privatversicherte, die über ein besonders hohes Einkommen verfügen und demnach einer hohen Steuerbelastung unterliegen.
Die Gestaltung basiert darauf, dass der Höchstbetrag für Beiträge zu den übrigen Versicherungen von 1.900 bzw. 2.800 EUR bei „geschickter Beitragszahlung“ für zwei Jahre ungeschmälert zur Verfügung steht, während er bei laufender Beitragszahlung zur Kranken- und Pflegeversicherung ungenutzt „verpuffen“ würde. Es lohnt sich also, einmal genau durchzurechnen, ob mittels einer Vorauszahlung Steuereinsparungen erzielt werden können.
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