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  • · Fachbeitrag · Betriebsaufspaltung

    Übertragung von GmbH-Anteilen gegen wiederkehrende Leistungen wird zur Steuerfalle

    von Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

    | Die Übertragung von GmbH-Anteilen gegen wiederkehrende Leistungen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 Buchst. c EStG berechtigt den Vermögensempfänger zum Sonderausgabenabzug und verpflichtet den Vermögensgeber zur Versteuerung der wiederkehrenden Leistungen. Vorsicht ist aber in Betriebsaufspaltungsfällen geboten. Hier kann zwar eine begünstigte Übertragung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG erreicht werden. In aller Regel wird dadurch aber die Betriebsaufspaltung beendet, was die zwingende Aufdeckung der stillen Reserven beim Besitzunternehmen zur Folge hat. |

    1. Eingeschränkter Anwendungsbereich der Begünstigung

    Die Übertragung von Vermögen gegen als Sonderausgaben abziehbare Versorgungsleistungen hat sich aufgrund der einschränkenden gesetzlichen Neuregelung, die für alle nach dem 31.12.07 abgeschlossenen Verträge gilt, grundlegend geändert. Danach kann nunmehr nur noch ein

     

    • 1.Mitunternehmeranteil,