· Fachbeitrag · Buchführung
Gewinn mindern durch Rückstellungen: Diese Anforderungen müssen Sie beachten!
von Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Mit der Bildung von Rückstellungen kann der Unternehmer einen Aufwand bereits zu einem Zeitpunkt gewinnmindernd berücksichtigen, in dem er noch gar nicht angefallen ist. Rückstellungen sind damit ein bewährtes Mittel, um die Steuerlast zu senken. Allerdings besteht hier kein „Freifahrtschein“ für den Unternehmer. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Rückstellung zulässig, aber auch geboten ist. |
1. Handelsrechtliche Grundlagen
Nach handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu passivieren (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB) sowie ferner, wenn künftig Aufwendungen entstehen, die durch den Geschäftsbetrieb bereits verursacht sind (§ 249 Abs. 1 S. 2 HGB). Nach Handelsrecht sind daher Rückstellungen zu bilden für
- ungewisse Verbindlichkeiten;
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