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  • · Fachbeitrag · Checkliste

    So erstellen Sie die betrieblichen Steuererklärungen sicher und effizient!

    von StBin Jutta Liess, Traunreut

    | Bei der Erstellung der Unternehmenssteuererklärungen gilt es auch in diesem Jahr wieder eine wahre Flut an Neuregelungen umzusetzen. Mit unserer Checkliste „Betriebliche Steuererklärungen“ bewerkstelligen Sie die Erklärungsvordrucke bequem und schnell. Punkt für Punkt haben wir Ihnen die wichtigsten Besonderheiten zusammengestellt, damit Sie Fehlerquellen umgehen und Gestaltungsspielräume optimal nutzen können. So sparen Sie enorm viel Zeit und werden für Ihre Mandanten dennoch das Optimale herausholen. |

    Bessere Arbeitsabläufe und Vorsorge für den Krankheitsfall

    Das Arbeiten mit praxiserprobten Checklisten hat einen ganz bedeutenden Vorteil: Die Arbeitsabläufe in Ihrer Kanzlei werden effizienter und es kann nichts mehr leichtfertig vergessen werden. Doch was noch wichtiger ist: Fällt ein Mitarbeiter plötzlich durch Krankheit aus, kann sofort ein anderer Kollege einspringen. Er kann sogleich erkennen, was bereits geprüft und erledigt ist. Sehen Sie nachfolgend einen Auszug aus der sechsseitigen Checkliste „Betriebliche Steuererklärungen“:

     

    Mandant:

    Buchführung durch:

    Abschlussprüfung durch:

    Steuererklärung durch:

    Veranlagungsjahr:

    Mandanten-Nummer:

    Prüfungspunkt

    Bemerkungen

    erl.

    A.

    Allgemein

    1.

     

     

    Jahresabschluss erstellt und geprüft?!

    Siehe Checkliste JAHRESABSCHLUSS !!

    Aktualisierte Grundsätze für die Erstellung beachten! (Verlautbarung BStBK 12./13.4.10; IDW S 7)

     

     

     

    2.

     

     

    Abweichendes Wirtschaftsjahr?  

    In der Steuererklärung ist der Abschluss aus dem WJ zu berücksichtigten, das im maßgeblichen VZ endet; Ausnahme: USt, hier zwingend KJ

     

     

     

    3.

    Thesaurierungsbegünstigung für bilanzierende Personenunternehmen? (§ 34a EStG)

    B.

    Personengesellschaften - gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung

    1.

    Maßgebliche Steuererklärungsvordrucke 2012 - elektronisch zu übermitteln181 Abs. 2a AO)

     

     

    a)

     

    Hauptvordruck ESt 1 B

    immer; dazu je nach Bedarf Anlage EÜR, L, G, V, KAP, SO, AUS, FW, Anlage Zinsschranke 2012

     

     

     

     

    b)

     

    Anlage FB

    immer; Angaben über die Feststellungsbeteiligten

     

     

     

     

    c)

     

    Anlage FE 1

    immer; Aufteilung der laufenden Einkünfte, Sonder- und Ergänzungsbilanzen

     

     

     

     

     

    d)

     

    Anlage FE 2

    nur bei Veräußerungsgewinnen (aus Gesamthands-, Ergänzungs- und Sonderbilanzen), tarifbegünstigten Entschädigungen, Handelsschiffen, gewerbl. Tierzucht/Tierhaltung, gew. Termingeschäften, REIT, priv. Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken; Gewinne aus Veräußerungen von Wertpapieren, die nach dem 31.12.08 angeschafft wurden, sind in der Anlage FE KAP zu erklären.

     

     

     

     

     

     

    e)

     

    Anlage FE 3

    Nur bei Aufteilung von Sonderausgaben/Förderung Wohneigentum

     

     

     

     

     

    f)

     

    Anlage FE 4

    Tarifbegünstigung nicht entnommener Gewinne nach § 34a EStG, nur bei einheitl. und gesonderter Feststellung, einschließlich Angaben zur Nachversteuerung

     

     

     

     

     

     

    g)

     

    Anlage FE-KAP

    Nur bei Kapitaleinkünften/anrechenbaren Steuern; trotz Abgeltungsteuer werden Kapitalerträge weiterhin einheitlich und gesondert festgestellt

     

     

     

     

     

     

    h)

     

    Anlage FE-AUS 1

    Nur bei ausländischen Einkünften und nur, wenn statt Abgeltungsteuer die tarifliche ESt gilt (Eintragungen in Z. 20 bis 22 FE-KAP); Aufteilung der Einkünfte und Steuern

     

     

     

     

    i)

     

    Anlage FE-AUS 2

    Nur bei ausländischen Einkünften; Aufteilung weiterer Besteuerungsgrundlagen (§§ 2a Abs. 1, 7 - 12, 14 - 15 AStG, nach DBA steuerfrei/Progressionsvorbehalt)  

     

     

     

     

    j)

     

    Anlage FE-VM

    Verlustabzugsbeschänkung bei beschränkt haftenden Gesellschaften

    (KG, GmbH& Co.KG) und bei Steuerstundungsmodellen (§ 15a und § 15b EStG)

     

     

     

     

    k)

     

    Anlage FE-K 1 und FE-K 2

    Nur bei Beteiligung von KapG (z.B. GmbH & Co. KG) und für Organschaften; Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen (z.B. § 8b KStG, Übernahmegewinne)

     

     

     

     

     

    l)

     

    Anlage FE-K 3

    Nur bei Beteiligung von KapG im Fall der Wertpapieranleihe (§ 8b Abs. 10 KStG)

     

    2.

    Besonders zu prüfen und anzugeben

    a)

    Gehört Beteiligung zum Privat- oder Betriebsvermögen?

    b)

    Gezeichnete Einlage laut Handelsregister?

     

     

     

     

    c)

     

     

    Maßstab/Schlüssel zur Aufteilung der Einkünfte?

    • Nach Bruchteilen?
    • Nach Kapital (gezeichnetes oder eingezahltes)?
    • Einzelne Teile nach anderem Maßstab?

     

     

     

    d)

     

     

    Sondervergütungen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage?

    • Tätigkeitsvergütungen laut Gesellschaftsvertrag
    • Zinsen für Kapitalanteile

     

     

     

     

    e)

     

     

    Sondervergütungen auf schuldrechtlicher Grundlage?

    • Tätigkeitsvergütungen ohne gesellschaftsrechtliche Grundlage
    • Mieten/Leasing (Sonderbetriebsvermögen!?)
    • Zinsen für Darlehen (Sonderbetriebsvermögen!?)

    f)

    Sonderbetriebsausgaben oder -werbungskosten einzelner Gesellschafter?

     

     

    g)

    Verluste/Gewinne aus Ergänzungsbilanzen? Erstmalige Bildung v.a. bei

    • Gesellschafterwechsel

     

     

    • Einbringungsvorgängen
    • Inanspruchnahme personenbezogener Vergünstigungen (z.B. § 6b EStG)

    h)

    Einkommen von Organträger/Organgesellschaft? (§§ 14 bis 19 KStG)

     

     

     

    i)

     

     

    Vorabgewinne?

    • gewinnabhängig?
    • gewinnunabhängig?

     

     

     

    j)

     

     

    Gewerbesteueranrechungspotenzial prüfen und evtl. Gewinnverteilung optimieren, Auswirkung von Vorabgewinnen beachten (BMF 24.2.09 und 22.12.09, IV C6 - S 2296a/08/10002, 25.11.10, IV C 6 - S 2296a/09/10001; BFH 22.9.11, IV R 3/10 und IV R 8/09; BFH 30.5.12, IV B 114/11)

     

     

     

     

     

    k)

     

    Welche Einkünfte unterliegen dem Teileinkünfteverfahren? (§ 3 Nr. 40 EStG)

    Auch steuerfreien Anteil als Einnahme angeben und extra ausweisen

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    l)

     

     

     

     

     

     

    Besondere Einkünfte, z.B. aus

    • gewerblicher Tierzucht oder Tierhaltung (§ 15 Abs. 4 EStG)
    • gewerblichen Termingeschäften (§ 15 Abs. 4 EStG)
    • tarifbegünstigten Entschädigungen (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStG)
    • Ausland (steuerfrei/Progressionsvorbehalt nach DBA)
    • Außensteuergesetz (Hinzurechnungsbesteuerung) (§§ 7 - 12, 14 AStG)
    • in- und ausländische Kapitaleinkünfte 

    m)

    Entwicklung personenbezogener Steuerbegünstigungen (z.B. § 6b EStG)

    n)

    Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter zur Begrenzung der Sonderausgaben

     

     

    o)

     

    Steuerberatungskosten

    • der Gesellschaft für betriebliche Belange
    • die keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind

    p)

    Beteiligungseinkünfte

     

     

     

    q)

    Berechnung/Aufteilung der betrieblichen Schuldzinsen (§ 4 Abs. 4a EStG)

    (BMF 7.5.08, IV B 2 - S 2144/07/0001 u. 4.11.08, IV C 6 - S 2144/07/0001; BFH 23.3.11, X R 28/09 u. X R 33/05; BFH 9.5.12, X R 30/06; BFH 21.8.12, VIII R 32/09; BFH 22.9.11, IV R 33/08; BFH 22.11.11, VIII R 5/08; BFH 23.2.12, IV R 19/08; anhängig bei Konzernen: BFH IV R 20/10)

     

     

     

    r)

    Entwicklung der Entnahmen/Einlagen der einzelnen Gesellschafter

    s)

    Entwicklung der Kapitalkonten (richtige Zuordnung? Verzinsung?)

    t)

    Verlustabzug bei KG, GmbH & Co.KG (§ 15a EStG)

    3.

    Gesellschaftsrechtliche Änderungen prüfen, begründen und belegen

    a)

    Änderungen im Gesellschafterbestand (Ein-/Austritte)

    b)

    Eintritt neuer Gesellschafter mit Einbringung Betriebsvermögen

    c)

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    d)

    Änderungen in der Beteiligungsquote/Gewinnverteilungsschlüssel

    ...

    Weiterführender Hinweis

    • Neben der Checkliste „Betriebliche Steuererklärungen“ sind unter gstb.iww.de unter Downloads noch folgende Checklisten abrufbar: Jahresabschluss mit bzw. ohne Plausibilitätsprüfung, Anhang kleine GmbH, Anhang (mittel-)große GmbH, Lagebericht und vieles mehr
    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 89 | ID 38121760