· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Handels- und steuerrechtlicher Jahresabschluss: Latente Steuern werden oft unterschätzt!
von StB Enrico-Karl Heim, Insolvenz- und Nachlassverwalter, Allersberg
| Auf den ersten Blick scheint sich die Neufassung von § 274 HGB durch das BilMoG nur in Detailfragen von der früheren Fassung zu unterscheiden. Es gibt allerdings eine fundamentale Konsequenz: Die Anwendungsfälle für passive latente Steuern nehmen infolge BilMoG deutlich zu. Hauptgrund ist der Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit. Jahresabschluss-Ersteller können daher keineswegs mehr davon ausgehen, dass die aktiven latenten Steuern die passiven übersteigen und sich dann bei entsprechender Ausübung des Wahlrechts das Thema erledigt hat. Mit anderen Worten: Der Dornröschenschlaf ist vorbei. |
1. Sachverhalt
Die Heim-GmbH aus Allersberg (inländische, mittelgroße Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB) schließt am 19.10.16 einen Liefervertrag über den Bezug von Rohstoffen zum Festpreis von 300 TEUR jährlich ab. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren; die erste Lieferung soll im Januar 2017 erfolgen. Zum 31.12.16 könnte die GmbH die Rohstoffe für 275 TEUR p. a. beziehen.
Die Heim GmbH verkauft am 19.1.16 ein bebautes Grundstück in Allersberg. Die Buchwerte betragen für den Grund und Boden 80 TEUR und für das Gebäude 500 TEUR. Der Verkaufspreis beträgt 1.200 TEUR, davon 2/3 für das Gebäude. Eine Ersatzanschaffung für 2017 ist geplant. Die Voraussetzungen des § 6b EStG sind erfüllt.
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