· Fachbeitrag · Der praktische Fall
„Umsatzsteuerfalle“ Portokosten
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund und Dipl.-Betriebswirt StB Lars Fuisting, Düsseldorf
| Bei Betriebs- und Sonderprüfungen ist immer wieder die umsatzsteuerliche Behandlung von Portokosten ein „Konfliktfall“. Es wird darüber gestritten, ob das Porto als durchlaufender Posten zu behandeln oder doch dem Entgelt zuzuschlagen ist. Klarheit schafft eine wenig bekannte Verfügung der OFD Karlsruhe (5.4.11, S 7200 - Karte 12). |
1. Der Mandantenfall
Unsere Mandanten haben folgenden Sachverhalt verwirklicht, der in ähnlicher Weise immer wieder in der Praxis vorkommt:
Mandant M betreibt eine Druckerei. Auftraggeber A bittet den Mandanten, einen Werbeträger zu erstellen, zu konfektionieren (= versandfertig zu machen) und an einen von ihm vorgegebenen Adressatenkreis zu versenden. Als Versender soll A auf dem Adressaufkleber benannt werden. M druckt den Werbeträger und beauftragt Dienstleister D mit Konfektionierung und Versand. D konfektioniert und erteilt der Post den Versandauftrag.
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