· Fachbeitrag · Drittes Quartal 2016
FG-Rechtsprechung kompakt: Die „Top 10“ für die Gestaltungsberatung
von Dipl.-Finw. RiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Bielefeld
| Auch im dritten Quartal 2016 haben wir wieder für Sie die Rechtsprechung der Finanzgerichte beobachtet, die für die Gestaltungspraxis wichtigsten Entscheidungen herausgefiltert und auf den Punkt gebracht. |
1. Umsatzberichtigung bei Sollbesteuerung
Von einer Uneinbringlichkeit i. S. v. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG ist auch dann auszugehen, wenn der leistende Unternehmer im Zeitpunkt der Leistung aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen über die Fälligkeit des Entgelts für mehr als zwei Jahre nicht mit einer Vereinnahmung der Entgelte rechnen kann (FG Niedersachsen 18.8.16, 5 K 288/15, Rev. BFH: V R 51/16).
Beachten Sie | Die Entscheidung modifiziert das Fundamentalprinzip der Sollbesteuerung: Unternehmer schulden die Umsatzsteuer dem Finanzamt grds. unabhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung durch ihre Kunden. Eine Berichtigung hat nur bei Uneinbringlichkeit des vereinbarten Entgelts für die steuerpflichtige Leistung zu erfolgen (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Zuvor hatte der BFH aber bereits an diesem Grundsatz „gerüttelt“. Danach sollte ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zur Steuerberichtigung berechtigt sein, soweit er seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über zwei bis fünf Jahre nicht verwirklichen kann (BFH 24.10.13, V R 31/12, BStBl II 15, 674).
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