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  • · Fachbeitrag · Drittes Quartal 2018

    FG-Rechtsprechung kompakt: Die Top 10 für die Gestaltungsberatung

    von RiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Dipl.-Finanzwirt, Bielefeld

    | Auch das dritte Quartal 2018 hat wieder zahlreiche praxisrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte hervorgebracht, die wir für Sie gesichtet haben. Im Folgenden finden Sie unsere Auswahl der für die Gestaltungspraxis wichtigsten Urteile auf den Punkt gebracht. |

    1. Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung eines Forderungsausfalls

    Der BFH hatte jüngst klargestellt, dass der endgültige Ausfall einer privaten Kapitalforderung nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust führt (vgl. BFH 24.10.17, VIII R 13/15, BFH/NV 18, 280). Nun stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt ein solcher Verlust zu berücksichtigen ist. Das FG Düsseldorf hält es hinsichtlich der Annahme eines endgültigen Forderungsausfalls für ausreichend, wenn ein Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht eine Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 S. 1 InsO angezeigt hat (FG Düsseldorf 18.7.18, 7 K 3302/17 E; Rev. BFH: VIII R 28/18).

     

    PRAXISTIPP | Von einem Forderungsausfall ist erst dann auszugehen, wenn endgültig feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolgen werden; dies ist ex ante zu beurteilen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners reicht hierfür in der Regel nicht aus (vgl. BFH 24.10.17, a. a. O.). Unklar ist, ob die Grundsätze, wie sie für den Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Auflösungsverlusts (§ 17 Abs. 4 EStG) entwickelt worden sind, uneingeschränkt auf Verluste privater Darlehensforderungen übertragbar sind. Das FG hat insoweit Zweifel angemeldet. Es bleibt abzuwarten, wie der BFH hierzu entscheiden wird. Zur Vermeidung von Steuerschäden sollten Forderungsausfälle zunächst weiterhin frühestmöglich geltend gemacht werden.