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  • · Fachbeitrag · Drittes Quartal 2023

    FG-Rechtsprechung kompakt: Die Top 10 für die Gestaltungsberatung

    von VRiFG Prof. Dr. Kreft, Dipl.-Finanzwirt, Bielefeld

    | Wie gewohnt haben wir auch aus den im dritten Quartal 2023 veröffentlichten FG-Entscheidungen wieder die besonders praxisrelevanten Entscheidungen auf den Punkt gebracht und um weiterführende Hinweise für die Gestaltungsberatung ergänzt. |

    1. Keine Aufzeichnungs- bzw. Aufbewahrungspflicht für das Gesamtjournal

    Nach einem Urteil des FG Hamburg (23.3.23, 2 K 172/19; Rev. BFH: XI R 15/23) hat die Finanzverwaltung keinen Anspruch auf Vorlage eines elektronischen Gesamtjournals, welches nach den Vorgaben der Finanzverwaltung Informationen zu jeder einzelnen empfangenen bzw. versandten E-Mail des Steuerpflichtigen enthalten soll. Die Aufforderung zur Vorlage eines solchen Gesamtjournals, in dem auch nicht nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtige E-Mails aufgelistet bzw. nach den Vorgaben der Finanzverwaltung dargestellt werden sollen, überschreitet die Befugnisse der Finanzverwaltung aus § 147 Abs. 6 AO und ist damit rechtswidrig. Die Verpflichtung zum Führen bzw. zur Aufbewahrung eines solchen Gesamtjournals könne weder aus § 200 AO noch aus den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung i. S. d. §§ 238 ff. HGB oder den §§ 140 ff. AO entnommen werden.

     

    PRAXISTIPP | Diese Entscheidung zur Reichweite des Datenzugriffs der Finanzverwaltung in Bezug auf E-Mails hat erhebliche praktische Bedeutung. Daher dürfte die Beurteilung dieser Rechtsfrage durch den BFH spannend werden. Bis auf Weiteres kann ein entsprechendes Vorlageverlangen jedenfalls unter Hinweis auf den Besprechungsfall „abgewehrt“ werden.