· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Kauf eines betrieblichen Pkw: Steuersparmodell „Nachträglicher Einbau der Sonderausstattung“
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Wird ein betrieblicher Pkw auch privat genutzt, unterliegt die private Mitbenutzung der Besteuerung ‒ entweder nach der pauschalen 1 %-Methode oder es muss ein Fahrtenbuch geführt werden. Wer sich für Variante 1 entscheidet, sollte bei einem Neuwagenkauf Sonderausstattungen möglichst nachträglich einbauen lassen. Denn so lässt sich die Steuerlast für die Privatfahrten erheblich reduzieren. Der schöne Nebeneffekt: die Sonderausstattung wird quasi vom Finanzamt bezahlt. Dass sich das Modell rentiert, zeigt das nachfolgende Rechenbeispiel. |
1. Der praktische Fall
Der voll zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer Spar möchte einen Neuwagen erwerben. Dieser soll überwiegend betrieblich genutzt und daneben für private Fahrten zur Verfügung stehen. Auch möchte er an rund 210 Tagen jährlich zu seinem Betrieb fahren (einfache Entfernung 30 km). Folgende Angebote eines Kfz-Händlers liegen ihm vor:
| ||
Angebot A | Angebot B* | |
Listenneupreis | 60.000 EUR | 60.000 EUR |
zzgl. Aufpreis für Sonderausstattung | 20.000 EUR | 15.000 EUR* |
Zwischensumme | 80.000 EUR | 75.000 EUR |
abzgl. Händlerrabatt | 10.000 EUR | 10.000 EUR |
Kaufpreis netto | 70.000 EUR | 65.000 EUR |
zzgl. Umsatzsteuer (19 %) | 13.300 EUR | 12.350 EUR |
Kaufpreis brutto | 83.300 EUR | 77.350 EUR |
Nachträglicher Einbau fehlender Sonderausstattung | 5.500 EUR* | |
zzgl. Umsatzsteuer (19 %) | 1.045 EUR | |
Gesamtkaufpreis | 83.895 EUR |
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