· Fachbeitrag · Einkünftequalifikation
Abfärbewirkung bei freiberuflich tätigen Mitunternehmerschaften
von RiFG Dr. Alexander Kratzsch, Bünde
| Der BFH hatte bereits entschieden, dass bei einem Anteil der gewerblichen Umsatzerlöse i.H. von 1,25 % ( BFH 11.08.99, XI R 12/98 ) bzw. 2,81 % des Gesamtumsatzes (BFH 8.3.04, IV B 212/03) noch eine gewerbliche Tätigkeit von „äußerst geringem Umfang“ vorliegt. Eine rechtssichere Grenze gab es bislang jedoch nicht. Nun hat der BFH in drei Entscheidungen ( BFH 27.8.14, VIII R 6/12, VIII R 16/11 und VIII R 41/11) geklärt, wann die Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG eintritt. Der Beitrag erläutert die Entscheidungen und geht auf Gestaltungsmöglichkeiten ein. |
1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit
Ob eine gewerbliche Tätigkeit von „äußerst geringem Ausmaß“ vorliegt, ist bei Freiberuflern anhand der relativen Grenze von 3 % der gesamten Nettoumsätze und der absoluten Grenze von 24.500 EUR zu beurteilen, wobei der Umsatz beide Grenzen nicht überschreiten darf. Nicht maßgeblich ist der Gewinn, auch wenn § 11 Abs. 1 S. 3 GewStG darauf abstellt.
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