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  • · Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer

    Schenkung an Schwiegerkind: Steuerlast kann durch „Kettenschenkung“ deutlich gesenkt werden

    von RA Dr. jur. Stephan Arens, STV Rechtsanwälte - Kanzlei für Unternehmens- & Kapitalanlagerecht, Koblenz

    | Eine steuergünstige Übertragung von Vermögenswerten kann über die Einschaltung eines Zwischenerwerbers erfolgen; auf diese Weise können Freibeträge besser ausgenutzt werden und die Vermögensübertragung über eine günstigere Steuerklasse erfolgen. Die Gefahr bei einer solchen Kettenschenkung besteht darin, dass die Finanzverwaltung von einem Gestaltungsmissbrauch ausgeht und die Schenkung steuerlich als Direktschenkung behandelt. Dem kann man jedoch entgegenwirken, wie eine aktuelle Entscheidung des BFH zeigt ( BFH 30.11.11, II B 60/11 ). |

    1. Die Problemstellung

    Oftmals können schenkungsteuerlich die Freibeträge nicht bestmöglich ausgenutzt werden. So sind etwa Schenkungen der Großeltern an ihre Enkel oder Schwiegerkinder schenkungsteuerlich ungünstig. Optimaler wäre eine Schenkung zunächst an die eigenen Kindern und das Weiterreichen des Vermögens wiederum an deren Kinder. Mit einer solchen „Kettenschenkung“ können die Freibeträge besser ausgenutzt werden.

     

    Wollen Eltern eine Schenkung an ihr Schwiegerkind vornehmen, zeigt diese Fallgestaltung das Dilemma in seinem vollen Ausmaß. Während die Schenkung an das eigene Kind unter die Steuerklasse I fällt und ihm ein Steuerfreibetrag von 400.000 EUR zukommt, steht dem Schwiegerkind nur ein Steuerfreibetrag von 20.000 EUR offen. Zudem ist der Erwerb nach der Steuerklasse II zu besteuern.