· Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Gestaltungslücke zur ErbSt bei Vermächtnis im Inbound-Fall ermöglicht Steueroptimierung
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover
| Als steuerbarer Erwerb von Todes wegen gilt dem Grunde nach auch der isolierte Erwerb durch Vermächtnis. Der BFH (23.11.22, II R 37/19, Abruf-Nr. 234001 ) hat jedoch jüngst eine steueroptimierende Gestaltungslücke bei Vermächtnis im Falle beschränkter Erbschaftsteuerpflicht bestätigt und eine inzidente Ableitung zur Steuerbarkeit aus seiner bisherigen Judikatur abgelehnt. Welche Praxisgestaltungen hiervon betroffen sind und welche steuerlichen Implikationen sich im Einzelfall ergeben, wird in diesem Beitrag untersucht. |
1. Gestalterischer Hintergrund
Ein Erwerbsvorgang, an dem eine natürliche Person oder eine der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. d oder Nr. 2 ErbStG genannten Körperschaften (Inländer) beteiligt ist, unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn diese zum Besteuerungszeitpunkt im Bundesgebiet
- ihren Wohnsitz (§ 8 AO) oder
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