· Fachbeitrag · Erstes Quartal 2021
FG-Rechtsprechung kompakt: Die Top 10 für die Gestaltungsberatung
von RiFG Prof. Dr. Kreft, Dipl.-Finanzwirt, Bielefeld
| Auch für das erste Quartal 2021 haben wir wieder die jüngst veröffentlichten FG-Urteile gesichtet und die besonders praxisrelevanten Entscheidungen mit ersten Hinweisen für die Gestaltungsberatung versehen. |
1. Betriebsprüfung: Kleinere Mängel bei der Kassenbuchführung rechtfertigen noch keine Hinzuschätzung
Nur geringfügige Mängel in der Kassenführung rechtfertigen keine über die konkreten Auswirkungen dieser Mängel hinausgehenden Hinzuschätzungen (FG Münster 9.3.21, 1 K 3085/17 E, G, U). Im Streitfall hatte ein griechischer Imbiss während des dreijährigen Prüfungszeitraums an insgesamt fünf Tagen einzelne Barumsätze nicht erfasst (Gesamtsumme: 100 EUR). Darüber hinaus wurden an neun weiteren Tagen Kassenbewegungen um wenige Tage verspätet verbucht. Aus diesen Gründen sah das FA die Aufzeichnungen als nicht ordnungsgemäß an und nahm Hinzuschätzungen vor, die zu einer Verdreifachung des Gewinns führten.
Das FG begrenzte jedoch die Höhe der Hinzuschätzung auf die konkreten Auswirkungen der Mängel. Auch die aufgrund dieser Mängel möglicherweise nicht gegebene Kassensturzfähigkeit beschränke sich lediglich auf einzelne kurze Zeiträume. Wegen der geringen Anzahl von Mängeln könnten die Aufzeichnungen nicht insgesamt verworfen werden.
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