· Fachbeitrag · Erstes Quartal 2024
FG-Rechtsprechung kompakt: Die Top 10 für die Gestaltungsberatung
von VRiFG Prof. Dr. Kreft, Dipl.-Finanzwirt, Bielefeld
| Wie gewohnt haben wir auch aus den im ersten Quartal 2024 veröffentlichten FG-Urteilen wieder die besonders praxisrelevanten Entscheidungen auf den Punkt gebracht und mit ersten Hinweisen für die Gestaltungs- und Abwehrberatung versehen. |
1. Rückgängigmachung eines IAB in Einbringungsfällen
Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft erlaubt keine Übertragung eines im Einzelunternehmen gebildeten IAB auf die Kapitalgesellschaft, weil die Einbringung einer entgeltlichen Betriebsübertragung auf einen anderen Rechtsträger entspricht (so FG Köln 30.11.23, 7 K 522/22; Rev. BFH: X R 7/24).
Das FA hatte im Streitfall die Bildung des IAB im Einzelunternehmen im Hinblick auf die Einbringung abgelehnt. Die geplanten Investitionen, für welche die IAB gebildet wurden, seien wegen der Einbringung des Einzelunternehmens in die GmbH nicht mehr im Einzelunternehmen durch den Kläger realisierbar. Hierzu verwies das FA auf das BMF-Schreiben vom 20.3.17 (IV C 6 ‒ S 2139-b/07/10002-02, BStBl I 17, 423, Rz. 33). Das FG Köln bestätigte dieses Ergebnis. Die Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft nach § 20 UmwStG stelle einen tauschähnlichen Vorgang, also einen Spezialfall der Betriebsveräußerung dar. Durch die Einbringung ändere sich ‒ ebenso wie bei einer Veräußerung ‒ der Rechtsträger des Betriebs infolge eines entgeltlichen Vorgangs (Sacheinlage).
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