· Fachbeitrag · Fahrzeugnutzung
Steuerfolgen der Pkw-Überlassung an Ehepartner: Diese drei Fallgruppen sollte man kennen
von Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Die unentgeltliche Überlassung eines Pkw an den Ehepartner kann steuerlich zu höchst unterschiedlichen Konsequenzen führen. Es kommt darauf an, ob das Fahrzeug im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen gehalten wird und ob die Nutzung zu betrieblichen oder zu privaten Zwecken erfolgt. Drei typische Fälle haben wir für Sie analysiert. |
1. Überlassung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw für private Zwecke
Überlässt der unternehmerisch tätige Ehemann seiner Ehefrau ein zu seinem Betriebsvermögen gehörendes Fahrzeug zur privaten Nutzung, beeinflusst dies ggf. die Höhe des zu ermittelnden Privatanteils (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Hierbei ist zu unterscheiden, ob das Fahrzeug zum notwendigen oder zum gewillkürten Betriebsvermögen gehört.
MERKE | Bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 % liegt notwendiges Betriebsvermögen vor (R 4.2 Abs. 1 EStR 2012). Hier kann der Steuerpflichtige den Privatanteil entweder nach der Ein-Prozent-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG oder durch die Fahrtenbuchmethode (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG) ermitteln. |
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