· Fachbeitrag · Immobilien
Ertragsteuerliche Folgen der Aufhebung eines Erbbaurechts
von Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Der Eigentümer eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks erzielt in Form des Erbbauzinses Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Tätigt er nun Aufwendungen, um das Erbbaurecht aufzuheben, können diese je nach Sachverhalt zu nachträglichen Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder sofort abziehbaren Werbungskosten führen. Entscheidend ist dabei, aus welchem Grund der Erbbaurechtsverpflichtete die „Abfindung“ an den Erbbauberechtigten zahlt. |
1. Nachträgliche Anschaffungskosten
Im Normalfall dürfte es sich bei entsprechenden Aufwendungen beim Erbbaurechtsverpflichteten um Anschaffungskosten handeln, wie der folgende Fall zeigt:
1.1 Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer und Erbbaurechtsverpflichtete zahlt dem Erbbaurechtsberechtigten, noch bevor dieser mit der Bebauung des Grundstücks begonnen hat, eine Abfindung zur Aufhebung des Erbbaurechts. Nachfolgend bebaut er das Grundstück zum Zwecke der Vermietung.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig