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  • · Fachbeitrag · Immobilien

    Ertragsteuerliche Folgen der Schenkung von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens

    von Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

    | Gerade im Familienverbund sind unentgeltliche Übertragungen von Grundstücken „an der Tagesordnung“, um z. B. die Erbfolge vorweg zu regeln. Doch oft wird nicht bedacht, dass solche Übertragungen nicht nur Schenkungsteuer auslösen können, sondern auch ertragsteuerliche Konsequenzen haben. Insbesondere bei Betriebsgrundstücken ist Vorsicht geboten. Nachfolgend geben wir einen Überblick über verbleibende Gestaltungsmöglichkeiten. |

    1. Schenkung von Grundstücken des Privatvermögens

    1.1 Schenkung eines nicht einkunftsrelevant genutzten Objekts

    Wird ein bisher nicht zur Erzielung von Einkünften genutztes Objekt unentgeltlich übertragen und nutzt der neue Eigentümer das Objekt ebenfalls zu eigenen Wohnzwecken oder überlässt es unentgeltlich einem Dritten, ist die Übertragung ertragsteuerlich unbeachtlich. Anders verhält es sich, wenn der Rechtsnachfolger das Objekt vermietet. Aus der unentgeltlichen Übertragung ergeben sich zwar keine abschreibbaren Anschaffungskosten; solche können allenfalls dann entstehen, wenn der Rechtsnachfolger die Nebenkosten der unentgeltlichen Übertragung übernimmt (BFH 9.7.13, BStBl II 14, 878). Jedoch kann er weiterhin die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abschreiben, die dem Rechtsvorgänger seinerzeit entstanden sind (§ 11d Abs. 1 EStDV, R 7.3 Abs. 3 u. Abs. 6 EStR).

     

    MERKE | Hinsichtlich des AfA-Volumens ist jedoch R 7.4 Abs. 10 S. 4 EStR zu beachten. Danach gelten diejenigen AfA-Beträge als bereits verbraucht, die auf den vorherigen Zeitraum der Nutzung außerhalb einer Einkunftsart entfallen.