· Fachbeitrag · Insolvenzverwaltung
Wichtige Besonderheiten der Finanzbuchhaltung im Insolvenzplanverfahren
von StB Enrico-Karl Heim, Insolvenz- und Nachlassverwalter, Allersberg
| Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erfordert erhebliche Anpassungen in der Finanzbuchhaltung. Sie muss so beschaffen sein, dass sie den unterschiedlichen Zielgruppen ‒ wie Finanzpartnern, Gläubigerausschuss, dem (vorläufigen) Sachwalter und der Geschäftsführung ‒ die wirtschaftliche Entwicklung für jeden Verfahrensabschnitt vollständig und transparent darlegt. Nur so ist gewährleistet, dass die Verfahrensbeteiligten Entscheidungen zur Fortführung des Unternehmens sachgerecht treffen können. Als Steuerberater ist man jetzt besonders gefragt, seine Mandanten in dieser Krisensituation optimal zu begleiten und zugleich eigene Haftungsrisiken zu minimieren. |
1. Allgemeine Grundsätze
In der Finanzbuchhaltung gelten auch in der Insolvenz die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Allerdings muss zusätzlich den insolvenzspezifischen Besonderheiten Rechnung getragen werden. In einem Insolvenzverfahren müssen zunächst vier Perioden bzw. Stichtage voneinander getrennt betrachtet werden:
Übersicht / | |
A. | Zeitraum vor Antragstellung |
B. | Vorläufiges Verfahren (oder auch Insolvenzeröffnungsverfahren) |
C. | Eröffnetes Verfahren |
D. | Zeitraum nach Aufhebung des Verfahrens |
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