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  • · Fachbeitrag · Private Grundstücksveräußerungen

    Verletzte Sperrfristen bei § 23 EStG als „böse Haftungsfalle“ für Steuerberater

    von Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

    | Steuerberater sind gegenüber ihren Mandanten nicht nur in der Pflicht, bei geplanten Gestaltungen die steuergünstigste Lösung zu finden. Auch die Überwachung schon umgesetzter Modelle ist ein wichtiges Thema. Denn der dauerhafte Erfolg hängt oft davon ab, dass Sperrfristen beachtet werden, weil die Steuervorteile sonst rückwirkend wieder kassiert werden. Besonders gefährlich ist hier die Vorschrift des § 23 EStG , weil viele Mandanten z. B. durch vorschnelle Verkäufe unerwartete Veräußerungsgewinne auslösen und den Steuerschaden dann im Streitfall von ihrem Berater ersetzt haben möchten. |

    1. Drei Problembereiche sollte man im Blick haben

    Bei der Veräußerung von Grundstücken des Privatvermögens eröffnet die Vorschrift des § 23 EStG vielfältige Möglichkeiten, die Versteuerung eines erzielten Veräußerungsgewinns zu verhindern. Dabei geht es nicht nur um die allseits bekannte zehnjährige Veräußerungsfrist, sondern insbesondere auch

    • um die Vermeidung einer Veräußerungsgewinnbesteuerung durch vorherige Selbstnutzung in einem vom Gesetz vorgegebenen Rahmen,