· Fachbeitrag · Rechtsformwahl
Optimale Rechtsform für die Vermögensverwaltung - GmbH oder doch besser KG?
von RA Iring Christopeit, LL.M., RA FA Steuerrecht StB Jürgen E. Milatz und RA Matthias Wegmann, Hamburg
| Mit großer Regelmäßigkeit werden im Bereich der Vermögensverwaltung Personengesellschaften eingesetzt. Klar führend ist dabei die KG. Wird eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit angestrebt, bleibt angesichts der Steuersatzbegünstigung im Thesaurierungsfall aber auch eine GmbH erwägenswert. In diesem Beitrag werden die steuerlichen Rahmenbedingungen beider Rechtsformen miteinander verglichen - quasi als erste Entscheidungshilfe für den Berater in der Praxis. Gesellschaftsrechtliche Fragen bleiben außen vor. |
1. Die vermögensverwaltend tätige GmbH
Kapitalgesellschaften erzielen kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte. Begrifflich gibt es demnach keine vermögensverwaltende GmbH. Das zu übertragende Vermögen wird Teil des Betriebsvermögens der GmbH.
1.1 Eingangsbesteuerung
Die Einlage von Wirtschaftsgütern in die GmbH ist schenkungsteuerpflichtig, soweit die Übertragenden nicht selbst Gesellschafter der GmbH sind. Dabei können jeweils die Freibeträge zwischen Kindern und Eltern genutzt werden.
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