· Fachbeitrag · Sachbezüge
Versand- und Handlingkosten bei der 44-EUR-Grenze
von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.
| Sachbezüge, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt, bleiben grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie 44 EUR pro Monat nicht übersteigen. Das FG Baden-Württemberg (8.4.16, 10 K 2128/14 ) hatte bereits klargestellt, dass auch Versand- und Handlingkosten in die 44-EUR-Grenze einzubeziehen sind. Der BFH hat dem zugestimmt, verlangt aber eine differenzierte Sichtweise (BFH 6.6.18, VI R 32/16). |
1. Ermittlung des Werts des Sachbezugs
Zunächst ist der Wert des Vorteils zu ermitteln, der dem Arbeitnehmer überhaupt zugutegekommen ist.
- Für die Wertermittlung gilt: Es ist der „übliche Endpreis“ der Ware anzusetzen; also der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern für identische bzw. gleichartige Waren tatsächlich gezahlte günstigste Einzelhandelspreis. Zu berücksichtigen sind die Preise aller gewerblichen Anbieter, von denen der Steuerpflichtige die konkrete Ware oder Dienstleistung im Inland beziehen kann. Auch allgemein zugängliche Internetangebote sind laut BFH einzubeziehen.
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