· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Differenzbesteuerung: Verkauf von Ersatzteilen aus Altfahrzeugen sowie von Pkws zum Ausschlachten
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Der EuGH hat bereits im Jahr 2017 in einem Verfahren zum dänischen Umsatzsteuerrecht darauf erkannt, dass ein Verwerter aus von privat angekauften Alt- und Schrottfahrzeugen ausgebaute Gebrauchtteile differenzbesteuert verkaufen darf. In einem aktuellen Urteil zum belgischen Umsatzsteuerrecht bleibt der EuGH nun auf dieser Linie (EuGH 17.5.23, C-365/22, IT, Abruf-Nr. 237251 ). Danach können endgültig stillgelegte Kraftfahrzeuge als Gebrauchtgegenstände differenzbesteuert zum Ausschlachten weiterverkauft werden. |
1. Die einschlägigen Regelungen
Art. 311 MwStSystRL sieht als Sonderregelung die Möglichkeit der Anwendung der Differenzbesteuerung u. a. für Gebrauchtgegenstände vor. Letztere werden in Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 MwStSystRL wie folgt definiert: „‚Gebrauchtgegenstände‘ sind bewegliche körperliche Gegenstände, die keine Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten und keine Edelmetalle oder Edelsteine i. S. d. Definition der Mitgliedstaaten sind und die in ihrem derzeitigen Zustand oder nach Instandsetzung erneut verwendbar sind.“ In Deutschland setzt § 25a UStG die Sonderregelung um. Zum Anwendungsbereich geben die beiden o. g. Entscheidungen wichtige Aufschlüsse für den Praktiker.
2. Verkauf von aus dem Altfahrzeug generierten Ersatzteilen
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Autohaus A nimmt von einem Privatkunden einen Citroën SM in Zahlung. Das 50 Jahre alte Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit und ein wirtschaftlicher Totalschaden. Da Ersatzteile für diesen Fahrzeugtyp rar sind, schlachtet A das Fahrzeug aus und verkauft die Ersatzteile an den privaten Autoliebhaber und -sammler P. |
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