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  • · Fachbeitrag · Viertes Quartal 2015

    FG-Rechtsprechung kompakt: Die „Top 10“ für die Gestaltungsberatung

    von RiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Dipl.-Finanzwirt, Bielefeld

    | Auch im letzten Quartal des Jahres 2015 haben wieder hochinteressante Entscheidungen der Finanzgerichte für „Zündstoff“ gesorgt. Die für die Gestaltungspraxis wichtigsten Entscheidungen haben wir für Sie auf den Punkt gebracht. |

    1. Ermäßigter Steuersatz neben steuerfreier Rücklage

    Auch wenn für Gewinne aus der Veräußerung einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung schon eine Rücklage nach § 6b Abs. 10 EStG gebildet wurde, kann auf den verbleibenden Teil des Veräußerungsgewinns noch die Fünftelregelung angewandt werden (FG Münster 23.9.15, 10 K 4079/14 F; Rev. BFH: IV R 48/15).

     

    PRAXISHINWEIS | Die Streitfrage stellt sich deshalb, weil § 34 Abs. 1 S. 4 EStG seinem Wortlaut nach den ermäßigten Steuersatz ausschließt, wenn der Steuerpflichtige auf außerordentliche Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG ganz oder teilweise § 6b oder § 6c EStG anwendet. Spannend wird sein, ob der BFH sich im anhängigen Verfahren streng am Wortlaut der Vorschrift orientieren oder bei der Auslegung - wie das FG Münster - vorrangig auf den Sinn und Zweck des § 6b Abs. 10 EStG abstellen wird. Geht die Entscheidung positiv aus, hätte der BFH ein Mittel geschaffen, um die Progressionswirkungen der zusammengeballten Auflösung aller stillen Reserven zu mildern (vgl. hierzu Peters, EFG 16, 20). Die Entscheidung könnte auch relevant sein für die Besteuerung eines Betriebsaufgabegewinns bei der (ungewollten) Beendigung einer Betriebsaufspaltung.