· Fachbeitrag · Viertes Quartal 2017
FG-Rechtsprechung kompakt: Die Top 10 für die Gestaltungsberatung
von Dipl.-Finw. RiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Bielefeld
| Auch das vierte Quartal 2017 hat wieder zahlreiche praxisrelevante Entscheidungen der Finanzgerichte hervorgebracht, die wir für Sie gesichtet haben. Im Folgenden haben wir die für die Gestaltungspraxis relevantesten Urteile auf den Punkt gebracht. |
1. Notärztliche Betreuungsleistungen auf Veranstaltungen
Wird die bloße Anwesenheit eines Arztes bei einer Veranstaltung vom Veranstalter pauschal stundenweise vergütet, ist diese „notärztliche Bereitschaftsleistung“ nach Auffassung des FG Köln nicht gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei, da es sich bei solchen Leistungen nicht um eine ärztliche Heilbehandlung handelt. Eine ärztliche Heilbehandlung i. S. d. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG kann aber dann vorliegen, wenn es dem Arzt obliegt, die herzkranken Teilnehmer einer Sportveranstaltung und deren Blut- und Vitalwerte permanent zu überwachen (FG Köln 3.7.17, 9 K 1147/16, Rev. BFH: V R 37/17).
PRAXISHINWEIS | Die Frage der Umsatzsteuerfreiheit der Einsatzbereitschaft bei Veranstaltungen hat erhebliche praktische Bedeutung, da bei nahezu jeder Sport-, Konzert- oder sonstigen Großveranstaltung ordnungsrechtlich eine ärztliche Anwesenheit vorgeschrieben ist. Ob die reine Anwesenheit während einer Veranstaltung als quasi Vorstufe oder Nebenleistung zu einer Heilbehandlung im o. g. Sinne anzusehen ist, wird der BFH nun höchstrichterlich klären. Bis dahin sind in solchen Fällen Einspruch und ggf. Klage geboten. |
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