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  • · Fachbeitrag · Zweites Quartal 2012

    FG-Rechtsprechung kompakt: Die „Top 10“ für die Gestaltungsberatung

    von Dipl.-Finw. RiFG Dr. Volker Kreft, Hannover

    | Aus vielen Rückmeldungen unserer Leser wissen wir, dass der steuerliche Berater von den für die Gestaltungspraxis auch sehr wichtigen FG-Urteilen mangels zeitnaher Veröffentlichung in den Fachzeitschriften erst mit großer Verzögerung erfährt. In unserer neuen Rubrik „Finanzgerichte im Blickpunkt“ werden daher nun quartalsweise die Top 10 der FG-Entscheidungen aus dem Ertragsteuerrecht zusammengestellt und kurz kommentiert. |

    1. Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrages bei der Ermittlung der abzugsfähigen Unterhaltsaufwendungen

    Bei der Frage, ob Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind, wird das verfügbare Nettoeinkommen des Steuerpflichtigen entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung nicht durch geltend gemachte Investitionsabzugsbeträge gemindert (FG Niedersachsen 24.4.12, 15 K 234/11, EFG 12, 1349; Rev. BFH: VI R 34/12; a.A. BMF 7.6.10, IV C 4 - S 2285/07/0006:001, 2010/0415733).

     

    PRAXISHINWEIS | Im Ergebnis konnte das FG die Streitfrage, ob die sog. Opfergrenze im Rahmen von Haushaltsgemeinschaften jedweder Art noch gilt, offen lassen. Die Leistungsfähigkeit des Zuwendenden hat sich nach Auffassung des Gerichts durch den Abzug eines Investitionsabzugsbetrags nämlich nicht gemindert, weil sich die Einkünfte aus Gewerbebetrieb lediglich buchmäßig verringern, ohne dass dies Auswirkungen auf das tatsächliche Vermögen hat. Die Entscheidung kann auch auf andere Abzugspositionen, die zu Buchverlusten führen und ohne unmittelbare Vermögensauswirkung sind, übertragen werden.