· Fachbeitrag · Zweites Quartal 2022
FG-Rechtsprechung kompakt: Die Top 10 für die Gestaltungsberatung
von Dipl.-Finw. VRiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Bielefeld
| Wie gewohnt haben wir auch aus den im zweiten Quartal 2022 veröffentlichten FG-Urteilen wieder die besonders praxisrelevanten Entscheidungen auf den Punkt gebracht und mit weiterführenden Hinweisen für die Gestaltungsberatung ergänzt. |
1. Verfassungswidrigkeit von Säumniszuschlägen
In Anbetracht der Entscheidung des BVerfG vom 8.7.21 in dem Verfahren 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, HFR 21, 922 bestehen nach Auffassung des FG Münster (4.4.22, 11 V 2680/21 AO; Beschwerde BFH: XI B 38/22 [AdV]) keine Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit des § 240 AO für Säumniszuschläge, die vor dem 1.1.19 entstanden sind. Es bestehen danach allerdings Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 240 AO für Säumniszuschläge, die nach dem 31.12.18 entstanden sind.
Der BFH hatte zuvor in einem Beschluss vom 31.8.21 (V B 69/21 [AdV], n.v.) für Säumniszuschläge, die die Jahre 2020 und 2021 betrafen, entschieden, dass an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge ernstliche Zweifel jedenfalls insoweit bestehen würden, als Säumniszuschlägen nicht die Funktion eines Druckmittels zukomme, sondern die Funktion einer Gegenleistung oder eines Ausgleichs für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuern, mithin also eine zinsähnliche Funktion.
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