· Fachbeitrag · Aktuelles zur Geschäftsführer-Versorgung
Teilverzicht eines GGf auf seine Anwartschaften: Das BMF hat endlich für Klarheit gesorgt
von Jürgen Pradl, Gerichtlich zugelassener Rentenberater, Zorneding
| Mit der Veröffentlichung des Erlasses vom 17.12.09 hatte das FinMin NRW den Startschuss für eine beispiellose verwaltungsinterne Auseinandersetzung gegeben, deren Ende erst knapp drei Jahre später herbeigeführt werden sollte. Mit seiner Verwaltungsanweisung vom 14.8.12 hat das BMF nun die lähmende Unsicherheit hinsichtlich der Behandlung einer Herabsetzung der Geschäftsführer-Versorgung nach der Past Service-Methode mit einem Schlag beseitigt (BMF 14.8.12, IV C 2 - S 2743 10/10001 :001, Abruf-Nr. 122641 ). |
1. Das BMF-Schreiben vom 14.8.12
Das BMF hat in einer überraschend positiven Art und Weise für Rechtsklarheit gesorgt und dabei die von mir entwickelte und bundesweit veröffentlichte Rechtsauffassung zu 100 % bestätigt (vgl. auch Pradl, GStB 12, 292) und der Ansicht des FinMin NRW eine gehörige Abfuhr erteilt - und zwar,
- sowohl für den Fall eines vollständigen Verzichts eines Leistungsanwärters,
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