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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Das wiedergefundene Sparbuch: Zu Unrecht einbehaltene KapESt zurückfordern!

    von Dipl.-Kaufmann StB Sebastian Thelen, LL.M., Mönchengladbach

    | In unserem praktischen Fall geht es um die spannende Frage, wie man die Erstattung zu Unrecht einbehaltener Kapitalertragsteuer in Zusammenhang mit nachberechneten Zinsen eines wiederentdeckten Sparbuchs für festsetzungsverjährte Zeiten vorantreiben kann. Die praktische Bedeutung ist nicht zu unterschätzen, da „in Vergessenheit geratene“ Sparbücher keine Seltenheit sind. |

    1. Die Ausgangslage

    Eine Mandantin entdeckte nach dem Tod Ihres Ehemanns ein Sparbuch des Verstorbenen, das seit Jahrzehnten nicht mehr fortgeschrieben worden war. Der letzte Eintrag lautet auf einen wesentlichen Betrag in Deutscher Mark.

     

    Nachdem geklärt war, dass das Sparbuch echt ist, hat die Bank ihre Schuld anerkannt bzw. ein rechtskräftiges Urteil hat die Forderung der Mandantin als Gesamtrechtsnachfolgerin des Verstorbenen bestätigt. Als Nächstes folgte die Berechnung der Zinsen und Zinseszinsen seit der letzten Eintragung im Sparbuch. Für die Bank als Schuldnerin der auszuzahlenden Zinsen stellte sich nun die Frage, in welcher Höhe Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag einzubehalten ist. Entscheidend ist, wann die Kapitalertragsteuer entstanden ist und bis wann sie festgesetzt werden kann.