· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Der Fluch des negativen Kapitalkontos
von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.
| Unternehmensnachfolgen innerhalb der Familie, bei denen das Kapitalkonto des zu übergebenden Betriebs negativ ist, bereiten in der Gestaltungspraxis oft Probleme. Ganz unabhängig davon, dass sich die Frage aufdrängt, warum Sohn oder Tochter überhaupt ein gesteigertes Interesse daran haben, einen defizitären Betrieb zu übernehmen, kann die Betriebsübergabe ungewollte steuerliche Folgen auslösen, die es zu vermeiden gilt. |
1. Sachverhalt
Das gesamte Vermögen der Eheleute Jäger soll an den gemeinsamen Sohn Peter übertragen werden. Das Vermögen besteht im Wesentlichen aus einem Schreinerbetrieb sowie Immobilien in Innenstadtnähe, die sich im Betriebsvermögen befinden und somit steuerverhaftet sind. Letztere enthalten hohe stille Reserven. Idealerweise soll der Sohn den Betrieb des Vaters mitsamt den Immobilien und allen Verbindlichkeiten übernehmen. Peter hat zwei Geschwister.
Der Betrieb schreibt seit Jahren Verluste und weist ein negatives Kapitalkonto von 500.000 EUR aus. Es wurden sowohl Bankdarlehen in Anspruch genommen als auch Darlehen der Kinder. So hat allein Peter seinem Vater 50.000 EUR als Kredit gewährt, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Peter arbeitet seit seiner Jugend in der Schreinerei und ist überzeugt, diese wieder in die Gewinnzone führen zu können. Die Eltern wollen von einer kleinen privaten Rente leben und möchten, dass Peter zusätzlich etwas zu ihrem Unterhalt beiträgt. Das Darlehen von Peter soll mit der Betriebsübernahme entfallen.
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