· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Die Tarifbegünstigung eines Aufgabegewinns nach § 34 EStG nicht aufs Spiel setzen
von Dipl.-Finw. Julian Vortkamp, Gronau und Dipl.-Finw. Tobias Selting, Düsseldorf
| Der BFH hat im Zusammenhang mit der Realteilung einer freiberuflichen Personengesellschaft brandaktuell zu den Voraussetzungen der Tarifbegünstigung nach § 34 EStG Stellung genommen. Der folgende Musterfall zeigt die aktuellen Rechtsentwicklungen auf, geht auf in der Praxis immer wieder heiß diskutierte Unsicherheiten ein und erläutert, wann man hinsichtlich der Tarifbegünstigung auf der sicheren Seite ist. |
1. Sachverhalt
Die F-GbR ist als Sozietät von Rechtsanwälten freiberuflich tätig. Gesellschafter sind A, B und C zu gleichen Teilen. A und B sind in Düsseldorf, C in Münster tätig. Die Gesellschafter beschließen aus strategischen Gründen, die gemeinschaftliche Tätigkeit im Rahmen der F-GbR zu beenden. Mit Ablauf des 31.12.01 wird die Sozietät aufgelöst. A und B übernehmen die ihnen zugeordneten Aktiva und Passiva in eine neu gegründete S-GbR ‒ zusammen mit D, der eine entsprechende Bareinlage leistet. C gründet eine Einzelkanzlei und übernimmt ebenfalls die ihm zustehenden Wirtschaftsgüter. Die neue Beteiligungsstruktur sieht wie folgt aus:
Darüber hinaus wird folgende Zusatzregelung getroffen: Um 0:30 Uhr des neuen Jahres scheidet A aus der S-GbR aus. Ihm wird eine Abfindung in Höhe des gemeinen Wertes seiner Beteiligung zugewiesen.
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