· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Erwerb und Veräußerung eigener Anteile durch die GmbH als Gestaltungsmittel nutzen
von Julian Vortkamp, Dipl.-Finw. (FH), Gronau
| In der Gestaltungspraxis stellen der Erwerb und die Veräußerung eigener Anteile durch die GmbH eine interessante Alternative zum konventionellen Veräußerungsvorgang von GmbH-Anteilen dar. So kann z. B. steuerfreies Ausschüttungspotenzial geschaffen werden, indem der Bestand des steuerlichen Einlagekontos der Gesellschaft erhöht wird. Als schöner Nebeneffekt kann auch das Bilanzbild der GmbH bereinigt werden. |
1. Sachverhalt
A ist alleiniger Gesellschafter der A-GmbH. Die GmbH wurde durch eine Bargründung in Höhe von 25.000 EUR errichtet. Die Anschaffungskosten des A für die GmbH-Beteiligung i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG betragen folglich 25.000 EUR. A möchte 25 % seiner Anteile an B, der enge Geschäftsbeziehungen zu A pflegt, veräußern. Die A-GmbH hat zum 31.12.01 Verbindlichkeiten gegenüber B von 250.000 EUR. Darüber hinaus weist die GmbH 150.000 EUR Forderungen gegenüber A aus. Die Handels- und Steuerbilanz zum 31.12.01 sieht wie folgt aus:
Der Bestand des steuerlichen Einlagekontos zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs beträgt 0 EUR. Ein Sonderausweis nach § 28 Abs. 1 S. 3 KStG besteht nicht. Die Unternehmensbewertung hat ergeben, dass der gemeine Wert der A-GmbH im Betrachtungszeitraum 500.000 EUR beträgt. Der ausschüttbare Gewinn gemäß § 27 Abs. 1 S. 5 KStG berechnet sich wie folgt:
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